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Am Beck 1 | Fredenbeck
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Patientenverfügung

Viele Dinge im Leben sind nicht im Voraus planbar. Die Gesundheit gehört dazu. Daher ist es umso wichtiger, für den Fall zu sorgen, in dem eine schwere Krankheit oder ein Unfall Ihr Leben von Grund auf verändern könnte.

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor für diesen Fall. Ob oder wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, wenn lebenserhaltende Maßnahmen auf Sie zukommen und Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam kundtun können, kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, werden Sie als Patient automatisch mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt – Sie und Ihre Angehörigen können dann keinen oder nur geringen Einfluss nehmen. Daher ist eine Patientenverfügung besonders dann, wenn Sie lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchten, sinnvoll.

Sie sollten eine Person Ihres Vertrauens davon in Kenntnis setzen, damit die Verfügung im Ernstfall auch wirksam werden kann. Eine Patientenverfügung kann individuell verfasst werden und sollte regelmäßig neu unterschrieben und datiert werden. Sie kann auch im Vorsorgeregister eingetragen werden.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an:

www.bmj.de/Patientenverfuegung